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Selbstverständnis und Berufbild

Der Beruf der Heilpraktikerin / des Heilpraktikers ist ein selbständiger und freier Heilberuf auf der Rechtsgrundlage des HPG. Sie/er übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Die Naturheilkunde und mit ihr der Beruf der Heilpraktikerin / des Heilpraktikers haben sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Sie genießen hohes gesellschaftliches Ansehen. In ihrer ganzheitlichen Betrachtung des Menschen ist die Naturheilkunde zu einer festen Säule des Gesundheitssystems geworden. Dem Ganzheitsprinzip folgend sind Diagnose, Therapie und Heilung auf den einzelnen Menschen in seiner Einzigartigkeit abgestimmt. Somit erfahren Naturheilpraxen immer stärker werdenden Zulauf.